Wahlärztin

Als WAHLÄRZTIN habe ich keinen Vertrag mit den gesetzlichen Krankenkassen. Deshalb wird meine ärztliche Leistung als Privat­­honorar mit Ihnen verrechnet.

Sollten Sie sich für einen Besuch in meiner Praxis entscheiden, ist das Honorar zunächst vollständig selbst zu bezahlen. Die Bezahlung erfolgt in der Ordination BAR oder mit BANKOMAT.

Anschließend haben Sie dann die Möglichkeit, die bezahlte Arztrechnung bei Ihrer Krankenkasse einzureichen und um Kostenersatz anzusuchen. Die Höhe der Rückerstattung ist von Kranken­kasse zu Krankenkasse unterschiedlich.

Zu beachten ist:

Ein Rückersatz steht der Versicherten NICHT ZU, wenn im selben Quartal bereits ein Arzt der gleichen Fach­richtung aufgesucht wurde.

Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung!