Zunächst wird am Morgen mittels einer Blutabnahme aus der Vene der Nüchternblutzucker bestimmt.
Anschließend bekommt die Schwangere eine glukosehaltige Lösung (75 g Glukose aufgelöst in 300 ml Wasser) zu trinken. Dadurch steigt der Blutzucker an, sollte aber – im Normalfall – rasch wieder in den Normalbereich sinken.
Bei einer Störung des Zuckerstoffwechsels bzw. bei Diabetes bleibt er erhöht.
Um das zu kontrollieren, werden zwei weitere Blutuntersuchungen durchgeführt. Eine Stunde und zwei Stunden nachdem die Zuckerlösung getrunken wurde, wird erneut Blut abgenommen und der Blutzuckerspiegel bestimmt.
Für die Untersuchung sollte sich die Schwangere also mindestens drei Stunden Zeit nehmen. In der Wartezeit zwischen den Blutabnahmen darf nichts gegessen oder getrunken werden.
Ein SCHWANGERSCHAFTSDIABETES liegt vor, wenn
- der Nüchternblutzuckerwert größer gleich 92 mg/dl beträgt.
- oder der Ein-Stunden-Wert größer gleich 180 mg/dl beträgt.
- oder der Zwei-Stunden-Wert größer gleich 153 mg/dl beträgt.
Für die Diagnose des Schwangerschaftsdiabetes reicht dieser einmalige Test aus.
Ist dies der Fall, überweise ich Sie umgehend an eine Diabetesambulanz.
Durch eine Diabetesdiät und regelmäßige Blutzuckerselbstmessungen kann der Blutzucker meist gut und ausreichend kontrolliert werden.
Sind die Zielwerte diätetisch nicht zu erreichen, muss eine vorübergehende Insulintherapie erfolgen.
Eine gute Blutzuckereinstellung ist für Mutter und Kind extrem wichtig.
Es besteht ansonsten ein erhöhtes Risiko für kindliche Fehlbildungen, zu starkes Wachstum etc.
Bei schlecht eingestelltem Zucker besteht unmittelbar nach der Geburt für das Kind das Risiko von Zuckerentgleisungen sowie im frühen Erwachsenenalter ein erhöhtes Risiko, an Diabetes zu erkranken.
Sind bei Ihnen Risikofaktoren für einen Gestationsdiabetes vorhanden (Übergewicht, Zustand nach Gestationsdiabetes, Zustand nach Geburt eines Kindes >4500g, Zustand nach intrauterinem Fruchttod, schwere kindliche Fehlbildung in einer vorangegangenen Schwangerschaft), sollte der OGTT bereits im ersten Schwangerschaftsdrittel durchgeführt und im Zeitraum der 3. Mutter-Kind-Pass Kontrolle wiederholt werden.